Im Folgenden werden die wichtigsten Informationen, bzw. die aktuellsten Änderungen des ungarischen E-Vignettensystems vorgestellt.
Worauf sollten Sie beim Kauf achten?
Damit die häufigsten Benutzerfehler vermieden werden können, lohnt es sich darauf zu achten, die E-Vignette in der richtigen Kategorie zu erwerben. Die Gebührenkategorien können anhand der Einträge im Zulassungsschein (Felder J, F.1 und S.1.) ermittelt werden. In die Kategorie D1 gehören Pkw für maximal 7 Personen und maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (bzw. ihre Anhänger), die in der Zulassung in Feld „J“ den Code „M1“ oder „M1G“ stehen haben.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Autobahnvignetten, die Sie auf unserer Seite kaufen können, ausschließlich auf dem Gebiet von Ungarn gültig sind! Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall das Kennzeichen, das Nationalitätszeichen und die Gültigkeitsdauer, damit typische Fehler vermieden werden können. Es wird empfohlen, den Beleg bis zu drei Jahre nach Ablaufen der Gültigkeit aufbewahren.
Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall, ob in Ihrem Browser nach dem erfolgreichen Kauf die Bestätigung erscheint (vor allem die Vignettenidentifikation) oder ob Sie die Bestätigung über den erfolgreichen Kauf per Mail erhalten haben. Sofern dies nicht zutrifft, melden Sie dies bitte unserem Kundenservice.
Welche sind die neuesten mautpflichtigen Straßenabschnitte?
Mehrere neue Schnellstraßen wurden während des Jahres 2018, bzw. mit dem 1. Januar 2019 eingeweiht, und haben den Kreis der mautpflichtigen Straßen und somit die Länge des mautpflichtigen Streckennetzes im E-Vignettensystem von 1356 km auf 1380 km erhöht. Die neuen Streckenabschnitte:
- Autobahn M35 (Abschnitt zwischen der Hauptstraße Nr. 481 – Berettyóújfalu), Länge 18,7 km
- Autobahn M4 (Berettyóújfalu – Hauptstraße Nr. 47.), Länge 3,7 km
Die vollständige Liste der mautpflichtigen Abschnitte beinhaltet der 2. Anhang der 37/2007. (III.26.) GKM-Verordnung im E-Vignettensystem.
Welche neuen Regeln sind bezüglich Anhänger zu beachten?
Die Regelung bezüglich Anhänger hat sich in mehreren Punkten im E-Vignettensystem verändert.
Eine wichtige Neuerung ist, dass man seit Anfang 2019 auch für Fahrzeuge der Kategorie D2 und B2 die gültige Berechtigung (neben der D2- und B2-Berechtigung) für Anhänger (U Gebührenkategorie) erwerben kann. Die Verordnung schafft eine Erleichterung für Autofahrer, die auf diese Weise mit der E-Vignette für die U-Kategorie mit sämtlichen Anhängern fahren dürfen.
Der zweite Teil der Änderungen betrifft die Höhe der Ersatzmautzahlung und den Kreis der Ersatzmautpflichtigen bei einer unberechtigter Straßennutzung mit Anhängern. Nach der Neuregelung entsteht nur eine Ersatzmautzahlung, wenn weder das in die Gebührenkategorie D2 oder B2 fallende Zugfahrzeug noch sein Anhänger (Gebührenkategorie U) über eine Straßenbenutzungsberechtigung verfügen, zu deren Zahlung der Betreiber des Zugfahrzeugs verpflichtet werden kann. Der Betreiber oder der Eigentümer muss ebenfalls die Ersatzmautzahlung leisten, wenn das Zugfahrzeug über eine Straßenbenutzungsberechtigung verfügt, aber der Anhänger nicht.