Das ungarische Schnellstraßen-Streckennetz ist bis auf einige Ausnahmen mautpflichtig. Man kann sich zahlreiche Unannehmlichkeiten ersparen, wenn man sich im Klaren ist, welche Schnellstraßenabschnitte mautpflichtig und welche mautfrei zu nutzen sind – dies wird in der 37/2007. (III. 26.) GKM-Verordnung über die mautpflichtigen Autobahnen, Schnell- und Hauptstraßen geregelt. Die Karte des mautpflichtigen Streckennetzes ist hier abrufbar.
Ab dem 4. April 2025 können gemäß der geltenden Verordnung folgende Straßenabschnitte in Ungarn gebührenfrei genutzt werden:
• der Abschnitt der Autobahn M4 zwischen Vecsés und der Straße zum internationalen Flughafen Budapest Liszt Ferenc;
• der Abschnitt der Autobahn M6 vom Knotenpunkt M6-M60 bis zur kroatischen Grenze;
• die südwestliche Umgehungsstrecke der Autobahn M60 zwischen den Straßen 58 und 5826;
• die Autobahn M8;
• die Autobahn M80;
• der Abschnitt der Autobahn M9 zwischen der Hauptstraße 6 und der Hauptstraße 51;
• der Abschnitt der Autobahn M9 (ausgeschildert als Hauptstraße 61) zur Umgehung von Kaposvár.
Die oben nicht genannten Schnellstraßenabschnitte sind somit gebührenpflichtig und können nur mit einer gültigen Autobahnvignette in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie auf die Karte klicken, erscheint sie in vergrößerter Form.