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Überschreibung der E-Vignette

Sofern das Eigentumsrecht des Pkw vom Eigentümer weitergegeben wird, oder das Rechtsverhältnis zur Nutzung des Pkw erlischt z.B.: Totalschaden, Diebstahl) kann die Straßenbenutzungsberechtigung auf ein anderes Fahrzeug der gleichen Gebührenkategorie umgeschrieben werden.

Für die Überschreibung der Autobahnvignette kontaktieren Sie bitte direkt die Nationale Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG:

Telefonnummer: +36 (36) 587-500
E-Mail: ugyfel@nemzetiutdij.hu

Was benötigen Sie dazu? Für die Änderung des Kennzeichens benötigen sie folgende Unterlagen:

  • den Kontrollbeleg (oder Bestätigung) nach dem Kauf;
    den Zulassungsschein des neuen Fahrzeugs, damit belegt werden kann, dass die Gebührenkategorie des Fahrzeugs mit der
  • Gebührenkategorie des vorigen Fahrzeugs übereinstimmt;
  • das Dokument des hauptstädtischen oder Komitatsbehörde, die den Verkauf des Fahrzeuges bestätigt oder das Dokument, das die Beendigung des Rechtsverhältnisses zur Nutzung des Fahrzeuges belegt, oder ein vollständiges Privatdokument, das bestätigt, dass das Rechtsverhältnis zur Fahrzeugnutzung beendet wurde (die elektronische Rückbestätigung oder der Beschluss auf die gemeldete Änderung des Eigentümers über das Kundenportal).

Es ist empfehlenswert, das Schicksal der Autobahnvignette im Kaufvertrag zu regeln, damit eine spätere Ersatzmaut vermieden werden kann. Die Vignette kann auch in dem Fall überschrieben werden, wenn der Antragsteller belegen kann, dass er/sie über beide Fahrzeuge aussagen kann, die bei der Überschreibung involviert sind, den Kontrollbeleg oder die Bestätigung über den Kauf vorlegt, bzw. die Dienstleistungsgebühr entrichtet.

Welche Vignetten sind überschreibbar?

Ab Gültigkeitsbeginn sind ausschließlich die Monats- und E-Jahresvignette überschreibbar (Überschreibung der Komitatsvignette auf ein anderes Fahrzeug ist nur auf das gleiche Komitat möglich), die Wochenvignette kann jedoch nur vor der Gültigkeit überschrieben werden.

Wenn die Fahrzeuge, die in die Überschreibung involviert sind, nicht in die gleiche Gebührenkategorie fallen, kann die Überschreibung mit der Zahlung der Differenz durchgeführt werden. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Differenz auf die gesamte Gültigkeitsdauer zu zahlen ist.

Kennzeichenwechsel

Für dieses Verfahren sind die allgemeinen Regeln der Überschreibung anzuwenden. Es wird nur noch durch das Belegen des Kennzeichenwechsels durch den Antragsteller ergänzt. Wenn der Wechsel des Kennzeichens gesetzlich vorgeschrieben wird, ist die Überschreibung gratis.

Diebstahl / Totalschaden

Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat, stellt der Kundendienst der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG beim Einreichen der durch die Polizei oder den Versicherer ausgestellten Bestätigung, einen neuen Kontrollbeleg aus, der mit der vorigen Gebührenkategorie und Gültigkeitsdauer übereinstimmt.

Falsche Gebührenkategorie / Änderung der Gebührenkategorie

Bei Feststellung der falschen Gebührenkategorie besteht innerhalb der Gültigkeitsdauer die Möglichkeit Ihre Gebührenkategorie im Kundendienst der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG, mit der Zahlung der geeigneten Differenz oder Rückerstattung, auf die in der Gebührenverordnung festgelegte korrekte Kategorie zu ändern. Während des Verfahrens müssen der Kontrollbeleg (oder die Bestätigung) über den Kauf der Berechtigung sowie der Zulassungsschein des Fahrzeuges eingereicht werden. Das neu registrierte Kennzeichen für die Berechtigung mit der richtigen Gebührenkategorie muss mit dem originalen Kennzeichen aus dem Zulassungsschein identisch sein. Die Korrektur der Gebührenkategorie nach der Zahlungsaufforderung der Ersatzmaut, hebt die Zahlungsverpflichtung der Ersatzmaut oder die Ersatzmautdifferenz nicht auf.

Tippfehler bei der Eingabe des Kennzeichens

Im Falle der Angabe eines falschen Kennzeichens – maximal bis drei Zeichen – besteht die Möglichkeit innerhalb von 60 Kalendertagen ab Gültigkeitsbeginn, bzw. innerhalb von 60 Kalendertagen ab Übernahme der Zahlungsaufforderung der Ersatzmaut wegen falscher Angabe des Kennzeichens, im Büro des Kundendienstes der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG mit der Korrektur des Kennzeichens, das korrekte Kennzeichen anzugeben. Bei dem Verfahren müssen der Zulassungsschein, der Kontrollbeleg (oder die Bestätigung) über den Kauf vorgelegt werden. Nach der Änderung geht die Berechtigung auf das korrigierte Kennzeichen für die gesamte Gültigkeitsdauer über. Die Überschreibung resultierend aus der Verwechslung von 0 (Null, der Zahl) und O (o, der Buchstabe) ist gebührenfrei.

Falsches Nationalitätszeichen

Im Falle von falschen Nationalitätszeichen kann das korrekte Nationalitätszeichen im Büro des Kundendienstes der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG eingetragen werden. Bei dem Verfahren müssen der Zulassungsschein, der Kontrollbeleg (oder die Bestätigung) über den Kauf vorgelegt werden. In diesem Fall geht die Berechtigung für das korrigierte Nationalitätszeichen für die gesamte Gültigkeitsdauer über.

Bestätigung der Berechtigung

Wenn der Kontrollbeleg oder die Bestätigung über den Kauf der Berechtigung vernichtet wurden, verloren gegangen sind oder beschädigt wurden, kann die Bestätigung der Berechtigung beantragt werden. Dazu muss der Zulassungsschein im Büro des Kundendienstes der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG vorgelegt werden. Die Bestätigung kann ausschließlich für das Kennzeichen im Zulassungsschein und Berechtigung ausgestellt werden.

Mehrfachkauf

Wenn für das gleiche Fahrzeug teilweise oder vollständig für den gleichen Zeitraum mehr als eine Berechtigung gekauft wurde, kann der Käufer die überflüssige Berechtigung zurückerstattet bekommen. Wenn die Anfangstage der Berechtigungen oder die Gültigkeitsdauer von mehreren Berechtigungen nicht korrekt sind, können sie nur dann zurückerstattet werden, wenn die Gültigkeitsdauer der späteren Berechtigung nicht begonnen hat, oder wenn sie schon angefangen hat, wenn sie im vergangenen Zeitraum über den gesamten Zeitraum der anderen Berechtigung gültig war.

Rückerstattung

Im Büro des Kundendienstes der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG kann die Straßenbenutzungsberechtigung rückerstattet werden. Dazu muss der Zulassungsschein eingereicht sowie der Kontrollbeleg oder die Bestätigung über den Kauf eingereicht werden. Sofern die Gültigkeitsdauer bereits begonnen hat, ist die Rückerstattung nur dann möglich, wenn Sie für das bestimmte Fahrzeug, die kürzere Berechtigung für den Zeitraum ab dem Beginn der Gültigkeitsdauer bis zur Rückerstattung vorher erwerben. Die Rückerstattung der Monatsvignette nach Beginn der Gültigkeit ist nicht möglich.

Im Büro des Kundendienstes der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs-AG können Kunden folgende Zahlungsmittel nutzen: Bargeld (HUF, EUR), Karte.